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ICT

Verschärfte Mindestanforderungen für Elektromotoren

Auch für kleinere und grosse Motoren relevant

20.11.2019

Die Europäische Union hat am 25. Oktober 2019 die Verschärfung der energetischen Mindestanforderungen für Elektromotoren und Frequenzumrichter bekanntgegeben.

Damit wird die 10 Jahre alte Verordnung Nr. 640/2009 für elektrische Motoren (dem grössten Verbrauchssegment der elektrischen Geräte) auf ein zeitgemässes Effizienzniveau der Technologie und Wirtschaftlichkeit angehoben. Neu werden ab 1. Juli 2021 auch kleinere Motoren (ab 120 W) und grosse Motoren (bis 1 MW) in die Mindestanforderungen einbezogen. Für die meisten Grössen wird jetzt die Premiumeffizienzklasse IE3 gefordert. In einem zweiten Schritt wird ab 1. Juli 2023 für die mittelgrossen Motoren (75 kW bis 200 kW) die noch höhere Effizienzklasse Super Premium IE4 verlangt . Damit übernimmt die EU zum ersten Mal eine weltweite Spitzenposition der Mindestanforderungen für die Motoreneffizienz.

Die EU schätzt, dass die Elektromotoren zum Antrieb von Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, etc. für rund die Hälfte des gesamten elektrischen Energieverbrauchs in der EU verantwortlich sind. Mit der neuen Verordnung können bis 2030 mit den verschärften Anforderungen der Elektromotoren zusätzlich jährliche Kosten von 1.2 Mia. Euro und 10 TWh/a elektrische Energie eingespart und 3 Mio. t Emissionen von CO2-Äquivalenten vermindert werden.

Topmotors geht davon aus, dass die Schweiz, wie bei den elektrischen Geräten in den bisherigen Jahren üblich, die Europäische Verordnung rasch in die Energieeffizienzverordnung übernimmt, die Effizienzwerte ebenfalls auf 2021 in Kraft setzt und die Übergangsfristen regelt.

Topmotors ist ein vom Bundesamt für Energie seit 2007 unterstütztes Energieprogramm und ist die Informationsplattform für effiziente Antriebssysteme in der Schweiz.

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