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Tiefe Suva-Prämien 2023

BUV-Prämiensatz sinkt für viele Betriebe der Klasse Energieerzeugung und -versorgung

08.09.2022
Bild: Diana Polekhina/unsplash
Bild: Diana Polekhina/unsplash

Das Modell Suva hat bedeutende Vorteile für den Werkplatz Schweiz. Überschüsse gehen nicht in Form einer Dividende an Aktionäre, sondern fliessen als Prämienerstattungen an die versicherten Betriebe zurück. Jede Risikogemeinschaft ist für sich selbsttragend. Das heisst, jeder Franken, der in die Klasse Energieerzeugung und -versorgung fliesst, kommt auch diesen Betrieben zugute.

Aufgrund der Erstattung von überschüssigen Kapitalerträgen und dem Abbau von Ausgleichsreserven sind die Prämien 2023 in der Berufsunfallversicherung (BUV) ausserordentlich tief. Für viele Betriebe der Klasse Energieerzeugung und -versorgung sinkt daher in der Berufsunfallversicherung der Prämiensatz. In der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) kommt es auf Grund des Wegfalls des letztjährigen Covid-Abzuges und der Anhebung des Nettoprämiensatzes für die meisten Betriebe zu einer Prämienerhöhung.

Überschüsse aus Kapitalerträgen

Dank einem guten Börsenjahr 2021 hat die Suva Kapitalerträge erzielt, die zu Überschüs-sen geführt haben. Der Suva-Rat hat beschlossen, dass die Versicherten von einer Erstattung von insgesamt CHF 824 Mio. profitieren sollen. In der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung entspricht dies einer Erstattung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien für alle Tarifklassen und somit auch für die Klasse Energieerzeugung und -versorgung.

Überschüsse aus Ausgleichsreserven

Die Anzahl der neugesprochenen Invalidenrenten ist seit einigen Jahren rückläufig. Die Suva kann deshalb nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen auflösen. In der Berufsunfallversicherung führt dies für die Betriebe der Klasse Energieerzeugung und -versorgung zu einer zusätzlichen Erstattung von 30 Prozent der Nettoprämie.

Basissätze der Berufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023: Gegenüber dem Vorjahr sinken in der Berufsunfallversicherung je nach Unterklassenteil die Bruttoprämiensätze zwischen 37 und 48 Prozent.
Basissätze der Berufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023: Gegenüber dem Vorjahr sinken in der Berufsunfallversicherung je nach Unterklassenteil die Bruttoprämiensätze zwischen 37 und 48 Prozent.
Basissatz der Nichtberufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023: In der Nichtberufsunfallversicherung steigt der Bruttoprämiensatz gegenüber dem Vorjahr um rund 11 Prozent.
Basissatz der Nichtberufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023: In der Nichtberufsunfallversicherung steigt der Bruttoprämiensatz gegenüber dem Vorjahr um rund 11 Prozent.

Gut zu wissen

Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können von den angegebenen Basissätzen abweichen, weil diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Suva-Agentur gerne zur Verfügung.

Die erhebliche Brutto-Prämiensenkung von insgesamt 50 Prozent in der Berufsunfallversicherung und 20 Prozent in der Nichtberufsunfallversicherung gilt in dieser Höhe nur für das Jahr 2023. Die Prämien werden daher in Zukunft wieder das normale Niveau erreichen.

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