Schutz vor der unsichtbaren Gefahr
UV-Strahlung
Wer draussen ungeschützt an der Sonne arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Besonders gefährdet sind Hautpartien am Kopf. Mit ein paar einfachen, aber effektiven Massnahmen kann man sich gegen die unsichtbare Gefahr schützen.
Ob Elektroinstallateurin, Netzelektriker oder Freileitungsmonteurin – wer draussen arbeitet, ist doppelt bis dreimal so viel UV-Strahlung pro Jahr ausgesetzt wie jemand, der im Büro arbeitet; sogar inklusive Ferien und Freizeit. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine der höchsten Raten an Hautkrebs-Erkrankungen auf. Die Suva geht davon aus, dass schweizweit berufsbedingt rund 1000 Personen pro Jahr neu an hellem Hautkrebs erkranken.
Mythos «gesunde Bräune»
Zwar ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern bekannt, wie wichtig Sonnenschutz ist. Doch aufgrund sich hartnäckig haltender Mythen und Halbwahrheiten wähnen sich viele unter freiem Himmel tätige Menschen in trügerischer Sicherheit. Sie glauben, Sonnenbräune sei gesund. In Wahrheit aber ist sie eine Abwehrreaktion der Haut gegen noch mehr UV-Bestrahlung.
Ebenso falsch ist der Glaube, bei bewölktem Himmel oder Bise brauche es keinen Sonnenschutz. Tatsächlich kann die UV-Belastung bei leichter Bewölkung sogar um bis zu 15% ansteigen, weil die Strahlen reflektiert werden. Selbst bei dichterer Bewölkung dringen bis zu 80% der UV-Strahlung zur Erde durch. Im Schatten sind es immerhin noch bis zu 50%.
Gemeinsam gegen Hautkrebs
Wirksamer UV-Schutz ist für alle Aktivitäten im Freien unverzichtbar – und zwar zu jeder Jahreszeit, vor allem aber von April bis September. Dies gilt insbesondere während der Arbeitszeit, während Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Pflicht sind, Schutzmassnahmen zu treffen. So müssen Arbeitgeber einen wirkungsvollen, der Jahreszeit und Wettersituation entsprechenden Sonnenschutz anbieten, dessen Anwendung kontrollieren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich UV-Strahlungsschutz schulen und auf die Gefahren sensibilisieren. Die Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, die Schutzmassnahmen umzusetzen. Dadurch wird langfristig viel menschliches Leid vermieden und Geld für Heilungsmassnahmen und Arbeitsausfälle eingespart.
5 Punkte für den richtigen Schutz
- Wenn immer möglich, im Schatten arbeiten oder den Arbeitsort beschatten (Sonnenschirm, Sonnensegel).
- Möglichst viele Hautstellen durch (lange) Kleidung schützen.
- Von April bis September auf unbedeckte Hautstellen grosszügig Sonnencrème (mindestens Sonnenschutzfaktor 30) auftragen. Lippen nicht vergessen!
- Wenn immer, zwischen 11 und 15 Uhr, wenn zwei Drittel der täglichen UV-Strahlung auf die Erde treffen, nicht in der Sonne arbeiten (beispielsweise durch Anpassung der Arbeitszeiten).
- UV-Strahlung ist im Juni und Juli besonders stark. Die von Hautkrebs besonders gefährdeten «Sonnenterrassen» (Nase, Ohren, Stirn, Nacken, Hals und Kopfhaut) sind durch Tragen eines Huts oder Helms mit Stirnblende und Nackenschutz besonders zu schützen – auch bei teilweise bewölktem Himmel.