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ICT

ESTI-Marktüberwachung 2024

Sicherheit von elektrischen Erzeugnissen im Fokus

Im Jahr 2024 hat das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI 1026 elektrische Erzeugnisse auf ihre Konformität und Sicherheit überprüft. Ein Viertel davon wies Mängel auf. In der Folge mussten 65 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden elf Rückrufe und Sicherheitswarnungen veröffentlicht.

16.07.2025

Die Marktüberwachung wird schweizweit durch das ESTI durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise und risikobasiert auf ihre Konformität bezüglich der Anforderungen an die elektrische Sicherheit hin überprüft.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1026 Produkte überprüft. Die Kontrollen erfolgten sowohl online als auch vor Ort in Verkaufsstellen und Fachmärkten. Darüber hinaus wurden Überprüfungen direkt bei Herstellern, auf Fachmessen sowie auf Basis von Meldungen Dritter durchgeführt.

Insgesamt wiesen 291 Produkte formelle oder technische Mängel auf – das entspricht 28% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse. Davon wiesen 213 Produkte sicherheitstechnische Mängel auf, die zu potenziellen Gefährdungen wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchentwicklung oder Brand führen können.

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder unvollständigen Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Rechtsgrundlagen sind die NEV und die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6). Aus diesen Gründen wurden im Berichtsjahr 65 Verkaufsverbote ausgesprochen. Von den gezielten Kontrollen waren vor allem Installationsmaterial, Haushalts- und Bürogeräte, Ladegeräte und Leuchten betroffen. Auch einzelne Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) in Industrie und Gewerbe wurden vom Markt genommen. Darüber hinaus wurden erneut zahlreiche elektrische Erzeugnisse mit unzulässigen ausländischen Steckern mit einem Verkaufsverbot belegt.

Elektrogeräte mit ausländischen Steckern – insbesondere mit deutschen Schutzkontaktsteckern (Schuko) – dürfen in der Schweiz weder an Konsumentinnen und Konsumenten noch an die Industrie abgegeben werden. Solche Steckverbindungen können im Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen. Zudem kann dem ESTI über das Kontaktformular eine Meldung erstatten werden.

In Anwendung des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) haben in 25 Fällen Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In elf Fällen wurden diese Rückrufe bzw. Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK publiziert. Betroffen waren Haushaltsgeräte (Mixer und Dampfbügelstationen), USB-Ladegeräte, Powerbanks (Lithium-Akkus), Steckdosenleisten, Solarmodule und Leuchten.

Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung erreichten das ESTI zahlreiche Anfragen von Herstellern, Händlern und Privatpersonen – unter anderem zu Ladestationen (Wallboxen) und Ladekabeln für die Elektromobilität sowie zu Steckdosen in Elektroautos, zu Komponenten für Photovoltaikanlagen wie Wechselrichter, Solarmodule oder Netzkopplungseinheiten, zu steckerfertigen Plug-&-Play-PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 W, zu Powerbanks und Hausspeicherbatterien für den Privat- und Wohnbereich sowie zum neuen Schweizer IP55-Haushaltsstecksystem für den Aussenbereich (dieses System ist sowohl staub- (IP5X) als auch strahlwassergeschützt (IPX5)).

Regelmässig wenden sich Konsumentinnen und Konsumenten mit Fragen an die Marktüberwachungsstelle des ESTI, da sie sich durch die Vielzahl an Informationen in den Medien verunsichert fühlen – insbesondere im Zusammenhang mit Online-Käufen. Als Marktüberwachungsstelle ist das ESTI jedoch primär für Wirtschaftsakteure zuständig und nicht für Endnutzer.

Grundlegende Hinweise

Vorsicht ist bei privaten Käufen auf nichteuropäischen Online-Plattformen sowie bei Webshops ohne erreichbare Schweizer Kontaktadresse (zu finden im Impressum) geboten. In solchen Fällen tragen Privatpersonen selbst die Verantwortung für die Konformität des Produkts, da sie rechtlich die Rolle des Importeurs übernehmen.

Vorsicht bei Anbietern aus nichteuropäischen Ländern, die sehr günstige Geräte anbieten. Oftmals handelt es sich um Produkte, die unzureichend geprüft wurden, minderwertige elektrische Bauteile enthalten oder eine einfache Bauweise aufweisen. Solche Geräte können unmittelbar oder im Langzeitbetrieb unsicher sein. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dies optisch meist nicht erkennbar. Wichtig zu wissen: Solche privaten Käufe kann das ESTI gestützt auf die NEV nicht unterbinden. Das ESTI kontrolliert nur die elektrische Sicherheit von in der Schweiz angebotenen Produkten.

Bei direkt aus dem Ausland importierten Produkten passen oft die Stecker oder die Netzspannung nicht zur Schweizer Norm.

Das Anbringen eines Fixadapters auf dem Schukostecker wird vom ESTI toleriert, diese Lösung ist jedoch sicherheitstechnisch schwächer und je nach Aufbau des ausländischen Steckers nicht immer möglich.

Mit Ausnahme des CE-Zeichen (Selbst-Deklaration des Herstellers) sind im Ausland ausgestellten Labels der elektrischen Sicherheit gleichwertig mit dem Sicherheitszeichen des ESTI und somit auch empfohlen.

Hinweis: Nur Geräte, die in der Schweiz angeboten werden, können durch das ESTI kontrolliert werden. Ein wesentlicher Vorteil beim Einkauf in der Schweiz ist, dass die Geräte im Falle von Problemen zurückgegeben werden können.

Bei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ist von einem Kauf bzw. einer Nutzung abzusehen und dem ESTI eine Meldung zu machen.

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