Meinung Energiemarkt , Regulierung , VSE

Es braucht eindeutig mehr

Investitionsanreize sind nötig

28.01.2019

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2018 die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes eröffnet. Darin enthalten sind die Vorschläge zum zukünftigen Strommarktdesign. Dieses sieht eine Stärkung des Energy-only-Marktes (EOM), eine Standard-Grundversorgung mit Strom aus Kraftwerken in der Schweiz mit einem Mindestanteil an erneuerbarer Energien sowie eine Speicherreserve vor.

Anreize für langfristige Investitionen in bestehende und neue Produktionsanlagen fehlen gänzlich. Diese wären jedoch dringlich, denn nur damit lassen sich die politischen Ziele wie die Richtwerte der Energiestrategie 2050, die Klimaziele der Schweiz und die Versorgungssicherheit erreichen.

Der EOM dient der effizienten Preisbestimmung der gehandelten Angebote. Er sendet Preissignale jedoch nur für die nächsten zwei bis fünf Jahre aus. Die Wasserkraft hat indes sehr lange Investitionszyklen.

Die Speicherreserve dient der kurz- bis mittelfristigen Versorgungssicherheit. Sie bewirkt jedoch keine zusätzlichen Investitionen und leistet keinen Beitrag, um langfristig der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Knappheitssituationen entgegenzuwirken.

Ob die Standard-Grundversorgung genügend Signale für Investitionen in den Schweizer Bestand an erneuerbaren Energien bewirkt, ist zu bezweifeln. Der Absatz in die Grundversorgung wird zu klein (zirka 20 TWh) und zu unsicher (jährliche Wechselmöglichkeiten und Referenzmarktpreise) sein.

Es braucht eindeutig mehr. Neben der Stärkung des EOM, einem konsequent umgesetzten CO2-Markt und der Speicherreserve braucht es die Senkung und eine Flexibilisierung des Wasserzinses, geeignete Rahmenbedingungen für Demand-Side-Management und Mechanismen für langfristige Investitionsanreize in bestehende und neue Produktionsanlagen.

Sollten der Bestandserhalt und der Ausbau der erneuerbaren Energien trotz allem, aufgrund erneut langanhaltend tiefer Marktpreise, gefährdet sein und keine alternativen Instrumente zur Verfügung stehen, sollen die Marktprämie und Investitionsbeiträge auch nach 2023 Abhilfe schaffen.

Autorin
Nadine Brauchli

ist Bereichsleiterin Energie des VSE.

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