Der Weg zur passenden Zielvereinbarung
Vereinbarung mit Bund oder Kanton
Das neue CO2-Gesetz bringt verschärfte Anforderungen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050 und stellt energieintensive Unternehmen vor Herausforderungen – aber auch vor Chancen. Dabei kann eine Zielvereinbarung eingesetzt werden, um auch ökonomisch sinnvolle Energiepotenziale zu erkennen und zu erschliessen.
Obwohl in der Industrie andere Themen im Vordergrund stehen, können Unternehmen die Zielvereinbarung (ZV) nutzen, um wirtschaftlich attraktive Energiepotenziale zu erkennen und zu erschliessen. Damit sichern sie sich strategische Vorteile, werden effizienter, senken die Kosten und meistern die Energiewende.
Welche Anforderungen stellen die neuen Richtlinien an die Zielvereinbarungen?
Obwohl die genaue Formulierung noch offen ist, lassen sich einige wichtige Anpassungen schon zusammenfassen:
- Verantwortlichkeiten: Das Unternehmen muss einen akkreditierten Energieberater mit der Erstellung der ZV beauftragen. Das Unternehmen ist für die Eröffnung, Einreichung und Richtigkeit der ZV sowie für die Einhaltung aller Fristen verantwortlich. Die Energiespezialisten unterstützen bei der Erfassung und Verwaltung.
- Anforderungen und Ziele: Eine Ist-Zustands- und Potentialanalyse (IZPA) ist für alle relevanten Betriebsstätten in ausreichender Qualität durchzuführen und bildet die Grundlage für jede ZV. Der Zielwert für die Effizienzsteigerung beträgt 2% bzw. 2,5 bis 5% pro Jahr je nach Modell. Der individuelle Zielpfad, der sich aus allen wirtschaftlichen Effizienzmassnahmen ergibt, kann davon abweichen. Der Kernprozess muss vertieft analysiert werden, d. h. der Wertschöpfungsprozess muss ebenfalls betrachtet werden. Bei der CO2-Option müssen Massnahmen definiert werden, mit denen die geforderte Emissionsreduktion erreicht werden kann. Zusätzlich muss innerhalb der ersten drei Jahre ein Dekarbonisierungsplan erstellt und dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) eingereicht werden.
- Gemeinschaften: Pro Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) soll eine ZV abgeschlossen werden. Schliessen sich mehrere UIDs zu einer Emissionsgemeinschaft zusammen, muss diese logisch und branchengleich aufgebaut sein. Bei einer Verfehlung der Verminderungsverpflichtung haften die beteiligten Unternehmen solidarisch.
- Transparenz: Die Leistungen der Energiespezialisten gegenüber dem Unternehmen werden künftig transparent erfasst und ausgewiesen. Die neue ZV-Plattform zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion der CO2-Emissionen (ZVM-Tool) vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und Bundesamt für Energie (BFE) ist für alle zugänglich und nutzbar. Auf zvm-tool.bfe.admin.ch werden alle ZV abgewickelt.
Welche Varianten von Zielvereinbarungen gibt es?
Je nach Standort, Branche, Energieverbrauch und weiteren Bedingungen sind unterschiedliche Zielvereinbarungen geeignet.
Eine kantonale Zielvereinbarung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, wobei die Universalzielvereinbarung (UZV) mit dem Bund zusätzliche Optionen bietet oder sogar verpflichtend sein kann. Die Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) ist Pflicht, wenn das Unternehmen eine Tätigkeit ausübt, die im CO2-Gesetz entsprechend aufgeführt wird. Liegt der Fokus des Unternehmens bei der Dekarbonisierung, ist eine ZV mit Rückerstattung der CO2-Abgabe möglich. Bei stromintensiven Prozessen ist die ZV mit Rückerstattung des Netzzuschlags interessant.
Wie schliesse ich eine geeignete Zielvereinbarung ab?
Die Zielvereinbarung ist so individuell wie das Unternehmen. Die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und vom Bundesamt für Energie (BFE) akkreditierten Energieberater kennen die genauen Anforderungen, Herausforderungen und Möglichkeiten. Sie erarbeiten die passende Variante für das Unternehmen. Um die Prozesse, Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen, ist ein intensiver Austausch auch auf strategischer Ebene wichtig – genau diesen Ansatz verfolgen die Spezialisten.
Die Mitarbeitenden von Electrosuisse nutzen Fachwissen und die interdisziplinäre Systembetrachtung für Optimierungen von Prozessen, Energiesystemen und Dekarbonisierung. Mit einer umfassenden Analyse erarbeiten sie wirksame, umsetzbare und individuelle Lösungen und unterstützen bei weiteren Energiethemen wie Energieaudits, Pinch-Analysen, der Strom- und Energieeffizienz sowie der Versorgungssicherheit.
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