Verband ESTI

Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen

Nachweis der Produktesicherheit durch die Zertifizierung von elektrischen Erzeugnissen

27.07.2017

Mit dem freiwilligen Sicherheitszeichen der Zertifizie­rungs­stelle des Eidgenössischen Starkstrom­inspektorats ESTI kann nachgewiesen werden, dass Produkte die Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungs­erzeugnisse (NEV; SR 734.26) und des Schweizer Produktesicherheitsgesetzes (PrSG; SR 930.11) erfüllen. Dies schafft Vertrauen im Handel und bei den Konsumenten. Die zugrundeliegende Prüfung berücksichtigt die international harmonisierten Normen und auch die nationalen Anforderungen und europäischen Richtlinien. Das Sicherheitszeichen vermindert die Wahrscheinlichkeit von Haftungsrisiken und bietet Wirtschaftsakteuren eine nachgewiesene Sicherheit ihrer zertifizierten Produkte auf dem Schweizer Markt.

Elektrische Niederspannungserzeugnisse müssen in der Schweiz den grundlegenden Anforderungen nach Art. 5 der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) entsprechen (analog der EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU1)), damit das Bereitstellen auf dem Markt zulässig ist. Dazu werden soweit möglich international harmonisierte elektrotechnische Normen bezeichnet, welche die grundlegenden Anforderungen konkretisieren. Daneben bestehen nationale Abweichungen und Regeln.

Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler) haben entsprechende Pflichten und müssen für ihre Produkte jederzeit den Nachweis über die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen erbringen können.

Unterscheidung Selbstdeklaration und unabhängiger Nachweis

Wirtschaftsakteure müssen eine Konformitätserklärung vorlegen können, woraus hervorgeht, dass das Erzeugnis den grundlegenden Anforderungen entspricht. Diese Konformitätserklärung kann durch den Hersteller aufgrund eines eigenen Konformitätsbewertungsverfahrens selber erstellt werden. Dies ist der gesetzlich zulässige minimale Nachweis.

Hersteller, Importeure oder Händler können ihre Produkte auch freiwillig einem unabhängigen Nachweis der Sicherheit unterziehen. Dabei lassen sie für ihre Produkte bei einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle Prüfberichte nach den anwendbaren Produktenormen erstellen und lassen diese anschliessend beim ESTI auf ihre Aktualität, Vollständigkeit und allfällige nationale Abweichungen hin prüfen. Zusätzlich werden die technischen Unterlagen (Typenschild, Kennzeichnungen, Betriebsanleitungen etc.) auf ihre Konformität hin geprüft. Anschliessend kann das ESTI das betreffende Produkt zertifizieren und die Bewilligung für das Sicherheitszeichen erteilen.

Einreichen der Unterlagen zur Zertifizierung

Die produktespezifischen Unterlagen können dem ESTI per E-Mail an {{email_open::mub.bs.info@esti.ch}}mub.bs.info@esti.ch eingereicht werden. Anschliessend prüft das ESTI die erhaltenen Dokumente. Folgende Unterlagen sind Voraussetzung für eine Zertifizierung:

  • Zum Nachweis der elektrischen Sicherheit sind Konformitäts­bescheinigungen oder Prüfberichte einer nach ISO/IEC 17025 akkreditierten schweizerischen oder ausländischen Prüfstelle über die sicherheitstechnische Prüfung nach internationalen Normen IEC2) und CENELEC3) nötig. Zusätzlich gegebenenfalls der Prüfbericht über die schweizerischen Abweichungen.
  • Zum Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit sind eine Konformitätserklärung oder Prüfberichte einer nach ISO/IEC 17025 akkreditierten schweizerischen oder ausländischen Prüfstelle über Funkstörschutz, Netzrückwirkung, Immunität und Einwirkung elektromagnetischer Felder auf Menschen nach internationalen Normen IEC, CENELEC und CISPR4) nötig.
  • Technische Unterlagen: Typenschild mit Kennzeichnungen nach Produktenorm; Kennzeichnung der Handelsmarke; Kennzeichnung des Herstellers, gegebenenfalls des Importeurs; Betriebs-/Montageanleitung, Sicherheitsinformationen; Identitätserklärung; Bauteileliste; gegebenenfalls Elektroschema; gegebenenfalls Angaben über den Schweizer Stecker; gegebenenfalls Begutachtung eines Prüfmusters.

 

Hersteller, Importeure oder Händler können selber eine Zertifizierung beim ESTI beantragen oder sie beauftragen eine schweizerische oder ausländische akkreditierte Prüfstelle mit der Einholung der Zertifizierung.

Nachweis schafft Vertrauen

Mit dem Sicherheitszeichen ist die Sicherheit der entsprechenden Produkte von unabhängiger Seite nachgewiesen. Dies schafft Vertrauen im Handel und bei Konsumenten. Es vermindert die Wahrscheinlichkeit von Haftungsrisiken und unterstützt die dauernde Compliance. Mit dem Sicherheitszeichen und dem Zertifikat des ESTI kann der Hersteller und Händler für sein Produkt werben und bietet so dem Konsumenten beim Kauf eine wertvolle Entscheidungshilfe.

Öffentliches Verzeichnis der Bewilligungen Sicherheitszeichen

Unter www.esti.admin.ch befindet sich das öffentliche elektronische Verzeichnis der gültigen Bewilligungen Sicherheitszeichen. Bewilligungen werden aufgrund der Normensituation üblicherweise über eine Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt, respektive verlängert.


1)
Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung).
2) International Electrotechnical Commission IEC.
3)
Comité Européen de Normalisation Electrotechnique Cenelec.
4)
Comité international spécial des perturbations radioélectriques CISPR.

Autor
Peter Fluri

ist Leiter Marktüberwachung/
Sicherheitszeichen.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf
Autor
Daniel Otti

ist Geschäftsführer ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf

Kontakt

Hauptsitz

Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 12 12
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch

Niederlassung

Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Route de Montena 75, 1728 Rossens
Tel. 021 311 52 17
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch

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