Kurznachricht Erneuerbare Energien

Wartezeiten für PV-Anlagen deutlich verkürzt

Förderung der erneuerbaren Stromproduktion

Im laufenden Jahr konnten insgesamt rund 15'700 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Mit den 2020 verfügbaren finanziellen Mitteln zur Förderung erneuerbarer Energieanlagen können die Wartelisten deutlich abgebaut werden. Ab 2020 wird die Wartezeit für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt.

Anfang 2019 befanden sich 15'500 Anlagen auf der Warteliste der Einmalvergütung für kleine Photo­voltaik­anlagen (KLEIV). Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 13‘500 dieser Anlagen ausbezahlt, insgesamt 115 Millionen Franken.

Ausblick 2020: Bis Ende 2020 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 18'000 Anlagen mit einer Leistung von etwa 220 MW. Mit einem Förder­volumen von 115 Millionen Franken kann die Wartezeit bis zur Auszahlung der KLEIV auf unter ein Jahr verkürzt werden.

Anfang 2019 befanden sich 4000 Anlagen auf der Warteliste der Einmalvergütung für grosse Photo­voltaik­anlagen (GREIV). Bis Ende des Jahres werden rund 1'750 Antragsteller eine GREIV-Verfügungen erhalten. Dies entspricht einem Förder­volumen von insgesamt 180 Millionen Franken.

Ausblick 2020: Bis Ende 2020 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 820 realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 210 MW und 1'530 nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 MW. Dafür werden rund 215 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Die Verfügungen werden im ersten Quartal 2020 ausgestellt. Projektanten, die sich 2020 für die GREIV anmelden, müssen weniger als ein Jahr auf die Verfügung warten.

KEV für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse und Geothermie-Anlagen

2019 wurden insgesamt 410 Anlagen in das System der Kostenorientierten Ein­speise­vergü­tung aufgenommen. Bei den Photo­voltaik­anlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 30. April 2012 angemeldet hatten. Bei den übrigen Technologien (Biomasse, Klein­wasserkraft-, Wind- und Geothermie-Anlagen) wurde die Warteliste ebenfalls weiter abgebaut (54 Biomasseanlagen, 68 Klein­wasser­kraft­werke, eine Wind­energie­anlage). Ausblick 2020: Bis Juli 2020 werden noch 147 Photo­voltaik­anlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Ein­speise­vergü­tungssystem aufgenommen, die bis und mit 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Ein­speise­vergü­tung ausgeübt hat. Dies wird das letzte KEV-Kontingent für die Photovoltaik sein. Die Photovoltaik-Warteliste für die Ein­speise­vergü­tung wird danach nicht mehr weiter abgebaut. Den Projektanten wird empfohlen, die Einmal­vergütung in Anspruch zu nehmen.

Die KEV-Warteliste bei den übrigen Technologien wird auch nicht mehr weiter abgebaut. Es werden keine weiteren Projekte mehr ins Ein­speise­vergü­tungs­system aufgenommen, also weder neue Projekte, Projekte auf der Warteliste, noch Projekte, die ab 2018 den Springerstatus erreicht haben.

Investitionsbeiträge für Biomasse-Anlagen

2019 gingen bislang sieben Anträge um einen Investitions­beitrag für strom­produzierende Klärgas-, Kehricht­verbren­nungs­anlagen oder für Holz­kraftwerke ein. Davon wurden bereits drei Anträge im Umfang von 132‘014 Franken positiv beurteilt. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.
Investitions­beiträge für Klein­wasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW)

2019 gingen bisher acht Anträge ein. Bis Ende des Jahres können voraus­sichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 35 Millionen Franken erteilt werden. 2020 werden weitere 30 Millionen Franken für die Erneuerung und Erweiterung von Klein­wasser­kraft­werken zur Verfügung stehen. Damit können die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2020 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden.

Investitionsbeiträge für Grosswasserkraft-Anlagen (ab 10 MW)

Am ersten Stichtag 2018 wurden fünf Gesuche eingereicht; drei Anlagen erhielten einen Investitionsbeitrag zugesichert. Es besteht keine Warteliste. Die Mittel 2020 stehen vollumfänglich für neue Gesuche zur Verfügung.

Kommentare

Was ist die Summe aus 1 und 9?