Überprüfung der Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung
Änderung im System der Aufsicht
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüft neu auch die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung periodisch bzw. systematisch. Es geht darum, festzustellen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen im Einzelfall nach wie vor erfüllt sind.
Ende 2017 waren rund 5600 allgemeine Installationsbewilligungen gültig. Drei Viertel davon waren allgemeine Installationsbewilligungen für Betriebe. Bisher gab es keine systematische Überprüfung der Bewilligungsinhaber auf Gesetzeskonformität. Nach Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen und Erteilung der Bewilligung durch das ESTI war der Bewilligungsinhaber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selber verantwortlich. Das ESTI wurde aber bei Anhaltspunkten für ein Fehlverhalten aktiv, sei es aufgrund eigener Erkenntnisse oder Meldungen Dritter (Netzbetreiberinnen, unabhängige Kontrollorgane oder akkreditierte Inspektionsstellen, Mitbewerber, Eigentümer von elektrischen Installationen).
Gemäss Art. 34 Abs. 1 erster Satz der teilrevidierten Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, beaufsichtigt das Inspektorat die übrigen Kontrollorgane, die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung sowie einer Ersatzbewilligung. Aufgrund dieser Bestimmung überprüft das ESTI neu auch die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung in gleicher Weise wie bisher die Inhaber einer Kontrollbewilligung und einer Ersatzbewilligung.
Zweck und Ablauf der Überprüfung
Der Zweck der Überprüfung besteht darin, festzustellen, ob der Inhaber der allgemeinen Installationsbewilligung die Bewilligungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an die Betriebsorganisation und die Ausführung von Installationsarbeiten gemäss NIV nach wie vor erfüllt. Die Überprüfung ist ein probates Mittel, um Betriebe, die nicht gesetzeskonform arbeiten, herauszufiltern.
Die Kontrolle vor Ort erfolgt nach vorgängiger Terminabsprache und dauert durchschnittlich zwischen zwei und drei Stunden. Die Überprüfung ist gebührenpflichtig und wird nach Zeitaufwand verrechnet. Auslagen (Reisekosten, Telefonspesen, Verpflegungskosten) werden gesondert berechnet. Das ESTI ist um einen rationellen Ablauf der Überprüfung und um möglichst geringe Administration bemüht, damit nicht unnötig Kosten generiert werden. Ist der Bewilligungsinhaber auch Inhaber einer Kontrollbewilligung, überprüft das ESTI zugleich, ob die Voraussetzungen für diese Bewilligung nach wie vor erfüllt sind.
Der Inhaber der allgemeinen Installationsbewilligung kann in dreierlei Hinsicht seinen Teil zu einem rationellen Ablauf der Überprüfung beitragen: Anlässlich der Kontrolle hält er die erforderlichen Unterlagen bereit (Installationsanzeigen, Sicherheitsnachweise mit Mess- und Prüfprotokollen, Protokolle der baubegleitenden Erstprüfung, Weiterbildungsnachweise); Details zu den benötigten Unterlagen werden anlässlich der Ankündigung der Inspektion genannt. Ausserdem sorgt der Bewilligungsinhaber dafür, dass die Gerätschaften und die sonstige Ausrüstung (Messinstrumente und Werkzeuge; persönliche Schutzausrüstung) mindestens stichprobenweise kontrolliert werden können. Schliesslich ist er dafür besorgt, dass auf einer möglichst nahe gelegenen Baustelle eine laufende Installationsarbeit besichtigt werden kann.
Das ESTI führt die Überprüfung in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien durch. Gegenstand der Kontrolle sind:
- Die Betriebsorganisation (Anzahl der in der Installation Beschäftigten und deren Ausbildung; Aktivitäten des Betriebs im Bereich der bewilligungspflichtigen Installationsarbeiten);
- das Meldewesen (Installationsanzeigen);
- die Sicherheitsnachweise mit den zugehörigen Mess- und Prüfprotokollen sowie die Protokolle der baubegleitenden Erstprüfung;
- die verwendeten Gerätschaften und die sonstige Ausrüstung (Messinstrumente und Werkzeuge; persönliche Schutzausrüstung);
- die Wirksamkeit der technischen Aufsicht über die Installationsarbeiten (regelmässige Kontrolle der Installationsarbeiten, die durch betriebseigenes Personal oder beigezogene Betriebe und Einzelpersonen ausgeführt werden);
- die Besichtigung einer laufenden Installationsarbeit;
- die Weiterbildung der in der Bewilligung aufgeführten Personen und der übrigen in der Installation Beschäftigten.
Das Ergebnis der Überprüfung wird mit dem Bewilligungsinhaber vor Ort besprochen und anschliessend in einem Bericht festgehalten. Allfällige Mängel müssen vom Bewilligungsinhaber innert angemessener Frist behoben werden. Wo erforderlich, führt das ESTI gebührenpflichtige Nachkontrollen durch.
Mengengerüst und Kontrollperiode
Das ESTI wird jährlich mindestens 500 Bewilligungsinhaber überprüfen. Es wird darauf geachtet, dass grundsätzlich das gesamte Spektrum der Bewilligungsinhaber entsprechend seinem prozentualen Anteil von der Kontrolle erfasst wird (Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung für natürliche Personen; Betriebe mit einem fachkundigen Leiter, der in Teilzeit beschäftigt wird; Kleinbetriebe; Mittelgrosse Betriebe; Grossbetriebe). In einer ersten Phase wird das Inspektorat jedoch schwergewichtig Unternehmen überprüfen, bei denen der fachkundige Leiter zu weniger als 40 Prozent angestellt ist und/oder insgesamt drei Betriebe betreut. In diesen Fällen gelten nach Ablauf einer Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der teilrevidierten NIV strengere Bewilligungsvoraussetzungen (vgl. Art. 44a Abs. 2 NIV). Im Rahmen der Überprüfung können die betroffenen Betriebe gezielt auf diese Rechtsänderung hingewiesen werden. Gesamthaft besteht das Ziel darin, innerhalb von zehn Jahren alle Bewilligungsinhaber mindestens einmal zu überprüfen.
Schlussbemerkung
Die Überprüfung stellt für jeden Bewilligungsinhaber eine Standortbestimmung dar. Werden keine Mängel erkannt, hat er die Gewissheit, gesetzeskonform zu arbeiten. Es ist ein Dienst an die Erstellung von sicheren elektrischen Installationen in der Schweiz, wenn die Bewilligungsinhaber der Überprüfung durch das ESTI positiv begegnen.
Kontakt
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