Quecksilberleuchtmittel werden verboten
Schluss mit Leuchtstofflampen
Ab 2023 gelten insbesondere für Leuchtmittel mit Quecksilber neue Anforderungen. Das heisst, nun ist Schluss mit Leuchtstofflampen.
Mit den RoHS-Richtlinien und der Ökodesign-Verordnung «SLR» der EU wird nun das endgültige Ende der Leuchtstoffröhre eingeläutet. Denn ab Februar 2023 tritt das stufenweise geregelte Importverbot von Kompaktleuchtstoffen ein, sowie von allen ringförmigen Bauformen, wie sie etwa in den sogenannten Energiesparlampen eingebaut waren. Restbestände dürfen noch verkauft werden.
Die Stoffbeschränkungen in Elektro- und Elektronikgeräten in der Schweiz sind mit denjenigen der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) identisch bezüglich Art der geregelten Schwermetalle und Flammschutzmittel, der betroffenen Gerätekategorien, Ausnahmen von den Stoffverboten und Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Die Deklarationspflicht von Leuchten und Leuchtmitteln und auch die Übergangsfristen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) bleiben weiterhin wirksam. Alle Leuchtmittel, die nicht von RoHS 1 und 2 betroffen sind, werden gemäss der nach wie vor geltenden Ökodesign Richtlinie ausgephast.
Der Abverkauf ist voraussichtlich auch in der Schweiz erlaubt, bis die verfügbaren Bestände aufgebraucht sind. Bei Produkten, die gleichzeitig von den Energieeffizienzanforderungen im Anhang 1.22 der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR, 730.2) betroffen sind, sind die entsprechenden Abverkaufsfristen zu berücksichtigen.
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