Kurznachricht Beleuchtung , Regulierung

Queck­silber­leucht­mittel werden verboten

Schluss mit Leuchtstoff­lampen

Ab 2023 gelten insbesondere für Leuchtmittel mit Quecksilber neue Anforderungen. Das heisst, nun ist Schluss mit Leuchtstofflampen.

Mit den RoHS-Richtlinien und der Ökodesign-Verordnung «SLR» der EU wird nun das endgültige Ende der Leuchtstoff­röhre eingeläutet. Denn ab Februar 2023 tritt das stufenweise geregelte Importverbot von Kompaktleucht­stoffen ein, sowie von allen ringförmigen Bauformen, wie sie etwa in den sogenannten Energie­spar­lampen eingebaut waren. Restbestände dürfen noch verkauft werden.

Die Stoff­beschränkungen in Elektro- und Elektronik­geräten in der Schweiz sind mit denjenigen der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) identisch bezüglich Art der geregelten Schwermetalle und Flammschutzmittel, der betroffenen Geräte­kategorien, Ausnahmen von den Stoffverboten und Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Die Deklarationspflicht von Leuchten und Leuchtmitteln und auch die Übergangs­fristen der Energie­effizienz­verordnung (EnEV) bleiben weiterhin wirksam. Alle Leuchtmittel, die nicht von RoHS 1 und 2 betroffen sind, werden gemäss der nach wie vor geltenden Ökodesign Richtlinie ausgephast.

Der Abverkauf ist voraussichtlich auch in der Schweiz erlaubt, bis die verfügbaren Bestände aufgebraucht sind. Bei Produkten, die gleichzeitig von den  Energie­effizienz­anforderungen  im  Anhang 1.22  der  Energie­effizienz­verordnung (EnEV, SR, 730.2) betroffen sind, sind die entsprechenden Abverkaufsfristen zu berücksichtigen.

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