PV-Anlagen ohne Plangenehmigung installieren
Verordnungsänderung per 1. Juli 2021
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 entschieden, die revidierten Verordnungen über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) per 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.
Das ESTI ist insbesondere von zwei Änderungen betroffen:
- Die Plangenehmigungspflicht für Energieerzeugungsanlagen (EEA), die mit einem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, wird aufgehoben. Flankierend werden die Netzbetreiberinnen ausdrücklich verpflichtet, derartige Anlagen nach Fertigstellung beim ESTI zu melden. Dazu erlässt das ESTI die Weisung 220.
- Die Voraussetzungen für die Erlangung einer eingeschränkten Installationsbewilligung für Installationen an besonderen Anlagen (unter anderem Photovoltaikanlagen) werden gelockert. Damit wird es für Berufsfachleute einfacher, eine Installationsbewilligung für solche Anlagen zu erhalten.
Neue ESTI-Weisungen
Begleitend erlässt das ESTI zwei neue Weisungen. In den ESTI-Weisungen 220 und 221 werden die technischen Umsetzungsbestimmungen in Bezug auf die Anforderungen an Energieerzeugungsanlagen, mithin zur Meldepflicht der Netzbetreiberinnen und zur Meldepflicht der Installateure bei allgemeinen und eingeschränkten Installationsbewilligungen festgelegt.
In der Weisung 220 wird festgehalten, wie die Netzbetreiberinnen EEA, welche an ihr Verteilnetz angeschlossen werden, dem ESTI zu melden haben. Diese Meldepflicht ersetzt die bisherige Fertigstellungsanzeige, welche der Anlagenbetreiber einer EEA dem ESTI zustellte. Die Netzbetreiberinnen melden dem ESTI, dass die Anlage in Betrieb gegangen ist und durch ein unabhängiges Kontrollorgan bzw. eine akkreditierte Inspektionsstelle abgenommen worden ist. Das ESTI stellt für die Meldung eine Plattform zur Verfügung, auf welche die erforderlichen Dokumente wie Sicherheitsnachweis (SiNa) sowie Mess- u. Prüfprotokolle hochgeladen werden können.
Die ESTI-Weisungen auf der Homepage des ESTI unter Weisungen verfügbar:
Folgende ESTI-Weisung wurde entsprechend den revidierten Verordnungen inhaltlich angepasst:
- ESTI-Richtlinie 235: Gemäss Art. 2 und 4 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA); Abschnitt 2.5
Die folgenden ESTI-Weisungen wurden per 30. Juni 2021 ausser Kraft gesetzt:
- ESTI-Weisung 219: Energieerzeugungsanlagen (EEA) im Parallel- oder im Inselbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz:
- ESTI-Weisung 233: Photovoltaik-Energieerzeugungsanlagen (PV-EEA)
- Anhang 3 zur RL 235: Unterlagen für Energieerzeugungsanlagen
- TD 2: Gesuch um Plangenehmigung - Energieerzeugung, Photovoltaikanlage
Die ausser Kraft gesetzten Weisungen bleiben für eine gewisse Zeit auf der Webseite des ESTI (unter Archiv) verfügbar.
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