Kurznachricht Erneuerbare Energien , ESTI

PV-Anlagen ohne Plan­geneh­migung instal­lieren

Verordnungs­ände­rung per 1. Juli 2021

09.07.2021

Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 entschieden, die revidierten Verordnungen über das Plan­geneh­migungs­verfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und über elektrische Nieder­span­nungs­installa­tionen (NIV; SR 734.27) per 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Das ESTI ist insbeson­dere von zwei Änderungen betroffen: 

  • Die Plan­genehmigungs­pflicht für Energie­erzeugungs­anlagen (EEA), die mit einem Nieder­spannungs­verteilnetz verbunden sind, wird aufgehoben. Flankierend werden die Netzbetrei­berinnen ausdrücklich verpflichtet, derartige Anlagen nach Fertigstellung beim ESTI zu melden. Dazu erlässt das ESTI die Weisung 220.
  • Die Voraus­setzungen für die Erlangung einer eingeschränkten Installations­bewilligung für Installationen an besonderen Anlagen (unter anderem Photo­voltaik­anlagen) werden gelockert. Damit wird es für Berufsfachleute einfacher, eine Installations­bewilligung für solche Anlagen zu erhalten. 

 

Neue ESTI-Weisungen

Begleitend erlässt das ESTI zwei neue Weisungen. In den ESTI-Weisungen 220 und 221 werden die technischen Umsetzungsbestimmungen in Bezug auf die Anforderungen an Energie­erzeugungs­anlagen, mithin zur Meldepflicht der Netz­betrei­berinnen und zur Meldepflicht der Installateure bei allgemeinen und eingeschränkten Installationsbewilligungen festgelegt.

In der Weisung 220 wird festgehalten, wie die Netz­betrei­berinnen EEA, welche an ihr Verteilnetz angeschlossen werden, dem ESTI zu melden haben. Diese Meldepflicht ersetzt die bisherige Fertigstellungsanzeige, welche der Anlagenbetreiber einer EEA dem ESTI zustellte. Die Netz­betrei­berinnen melden dem ESTI, dass die Anlage in Betrieb gegangen ist und durch ein unabhängiges Kontrollorgan bzw. eine akkreditierte Inspektionsstelle abgenommen worden ist. Das ESTI stellt für die Meldung eine Plattform zur Verfügung, auf welche die erforderlichen Dokumente wie Sicherheitsnachweis (SiNa) sowie Mess- u. Prüfprotokolle hochgeladen werden können. 

Die ESTI-Weisungen auf der Homepage des ESTI unter Weisungen verfügbar: 

Folgende ESTI-Weisung wurde entsprechend den revidierten Verordnungen inhaltlich angepasst:

  • ESTI-Richtlinie 235: Gemäss Art. 2 und 4 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA); Abschnitt 2.5 

 

Die folgenden ESTI-Weisungen wurden per 30. Juni 2021 ausser Kraft gesetzt:

  • ESTI-Weisung 219: Energie­erzeugungs­anlagen (EEA) im Parallel- oder im Inselbetrieb mit dem Niederspannungsverteilnetz: 
  • ESTI-Weisung 233: Photovoltaik-Energie­erzeugungs­anlagen (PV-EEA) 
  • Anhang 3 zur RL 235: Unterlagen für Energie­erzeugungs­anlagen 
  • TD 2: Gesuch um Plangenehmigung - Energieerzeugung, Photovoltaikanlage

 

Die ausser Kraft gesetzten Weisungen bleiben für eine gewisse Zeit auf der Webseite des ESTI (unter Archiv) verfügbar.

Autor
Walter Hallauer

ist Leiter Planvorlagen.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf
Autor
Daniel Otti

ist Geschäftsführer ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf

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