Verband ESTI , Infrastruktur , Regulierung

Plangenehmigungsverfahren

Aktualisierte Richtlinien Nr. 235

26.01.2019

Die Richtlinien gemäss Art. 2 und 4 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) für die Eingabe von Planvorlagen wurden unter anderem entsprechend den aktuellen Umweltschutzanforderungen aktualisiert und mit neuen Anhängen erweitert. Anhang 4 ermöglicht es nun, auf einfache Art zu ermitteln, welche Unterlagen zu den spezifischen Fragestellungen im Gesuchsformular benötigt werden.

Die Richtlinien Nr. 235 des ESTI für die Eingabe von Planvorlagen und deren Anforderungen sowie die Aussteckung (nachfolgend Richtlinien genannt) stammen aus dem Jahr 2000. Im Laufe der Zeit haben sich die gesetzlichen Grundlagen geändert. Ebenso änderten sich die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen, insbesondere im Umweltbereich. Bis anhin wurden vom ESTI ergänzende Unterlagen zu spezifischen Themen nachgefordert. Nun hat das ESTI die Richtlinien überarbeitet und diesbezüglich ergänzt.

In einem ersten Schritt hat das ESTI im Jahr 2015 das Formular «Gesuch um Plangenehmigung» überarbeitet. Dies betraf insbesondere die Fragestellungen zur Umwelt, zum Landschafts-, Natur- und Heimatschutz sowie zu den betroffenen Infrastrukturanlagen und öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Neu kam damals auch das Zusatzblatt zum Gesuch um Plangenehmigung für themenspezifische Fragestellungen hinzu.

Aufbauend auf dem neuen Formular hat das ESTI nun in einem weiteren Schritt die Richtlinien überarbeitet. Die Richtlinien selbst bleiben weitgehend bestehen und beinhalten weiterhin hauptsächlich die technischen Aspekte zur Beurteilung der Projekte. Ergänzend wurde der Baustelleneinrichtung, den baulichen Methoden und Verfahren, den temporär genutzten Flächen, den temporären Eingriffen, der Umgebungsgestaltung und der Rekultivierung mehr Rechnung getragen.

Neu sind die Anhänge zu den Richtlinien. Mit Hilfe des wichtigen Anhangs 4 soll auf einfache Art und Weise ermittelt werden können, welche Unterlagen zu den spezifischen Fragestellungen im Gesuchsformular und dessen Zusatzblatt notwendig sind. Der Inhalt der Unterlagen wurde von den Fachbehörden des Bundes festgelegt. Falls Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, ist das Gesuch unvollständig und kann vom ESTI bis zur Nachreichung oder Überarbeitung der Gesuchsunterlagen nicht weiterbearbeitet werden. In diesem Fall stehen die Behandlungsfristen still und das ESTI fordert die fehlenden Unterlagen nach.

Die neuen Richtlinien sowie die Anhänge, das Formular und das Zusatzblatt werden separat im Internet unter www.esti.admin.ch zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien sind ab 1. März 2019 anzuwenden.

 

Autor
Peter Kreissig

ist Projektleiter Planvorlagen ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf
Autor
Daniel Otti

ist Geschäftsführer ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf

Kontakt

Hauptsitz

Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 12 12
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch

Niederlassung

Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Route de la Pâla 100, 1630 Bulle
Tel. 058 595 19 19
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch

Kommentare

Was ist die Summe aus 2 und 6?