Verband Fachkräfte , VSE

Neue Altersgrenze für gefährliche Arbeiten

Erste Erfahrungen

01.10.2018

Seit dem 1. Mai 2016 dürfen lernende Netzelektriker/-innen bereits ab 15 Jahren zu genau festgelegten gefährlichen Arbeiten herangezogen werden. Dabei müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden. Welche Erfahrungen hat die Branche mit dieser neuen Regelung gemacht?

Netzelektriker/-innen dürfen in der Ausbildung bereits ab 15  Jahren (in der Verordnung über die Berufliche Grundbildung aufgeführte) gefährliche Arbeiten ausführen.[1] Im Anhang  2 zum Bildungsplan sind die begleitenden, verbindlichen Massnahmen im Detail beschrieben. Zur einfacheren Umsetzung im Betrieb besteht zu jeder dieser gefährlichen Tätigkeiten eine Checkliste, die der Berufsbildner zur Ausbildungskon­trolle verwenden kann.

  • Diese gefährlichen Arbeiten sind:
  • Tätigkeiten in/an elektrischen Starkstromanlagen (2018 erweitert).
  • Arbeiten im Freileitungsbau und in der Höhe.
  • Arbeiten an Stark- und Schwach­strom­anlagen im Verkehrsbereich.
  • Arbeiten in Schächten, Gruben und Kanälen.
  • Arbeiten im Gleisfeld mit Zugverkehr.
  • Arbeiten mit Lauf-, Portal-, Dreh- und Autokranen.
  • Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen mit heb- und schwenkbaren Arbeitsplattformen.
  • Arbeiten, bei denen Asbestfasern freigesetzt werden können.
  • Arbeiten mit Motorsägen.

 

Zwei Jahre nach Inkraftsetzung dieser Regelung stellt sich die Frage, wie gut die Berufsbildungsverantwortlichen in den betroffenen Unternehmen darüber informiert sind, sind doch vereinzelt immer noch Aussagen zu hören, dass diese neue Regelung nicht bekannt sei. Das ist zwar erstaunlich, leider aber wohl Realität. Die Trägerschaft Berufsbildung Netzelektriker/-in sowie deren Verbände haben ihre Mitgliedsunternehmen auf verschiedenen Kanälen informiert. Die zuständigen Stellen der Kantone haben bei ihren Lehrbetrieben die Bildungsbewilligung überprüft und sichergestellt, dass die besonderen Massnahmen eingehalten werden können.

Referenz

[1]   Toni Biser, «Gefährliche Arbeiten für lernende Netz­elektriker/-innen», Bulletin SEV/VSE 7/2016, S.56–57.

Autor
Toni Biser

ist  Senior Experte Berufsbildung beim VSE.

  • VSE,  5000 Aarau

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