Grünes Licht für die Energiestrategie 2050
Politische Feder 03/2017
Mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 gelangt am 21. Mai 2017 knapp sechs Monate nach der Atomausstiegsinitiative schon wieder eine wegweisende energiepolitische Vorlage zur Volksabstimmung. Die wichtigsten Pro-Argumente im Überblick:
Die Liste der berücksichtigten Anliegen der Strombranche kann sich durchaus sehen lassen: Anreize für Investitionen in den Ausbau der Wasserkraft, Unterstützung der bestehenden notleidenden Wasserkraftwerke, Reform und Befristung der KEV, Verzicht auf verbindliche Stromeffizienz-Vorgaben an die EVU, erste verfahrensbeschleunigende Massnahmen für die Stromnetze, Verzicht auf politisch motivierte Laufzeitbegrenzungen und Auflagen für die Kernkraftwerke, neue gesetzliche Grundlagen für die Netztarifierung.
Ein Scheitern der Vorlage an der Urne würde unserer Branche nichts bringen, im Gegenteil: Der Status quo mit einer marktfernen Förderung der erneuerbaren Energien und mit einer Eigenverbrauchsregelung ohne flankierende Massnahmen bei der Netztarifierung würde zementiert. Zudem würde die rasche Einführung einer ersten wichtigen Entlastungsmassnahme für die gebeutelte Wasserkraft in Form der Marktprämie fehlen.
Eine Ablehnung der Energiestrategie würde die politischen Diskussionen zurück auf Feld eins werfen, statt am Beschlossenen anzuknüpfen und die zweite Phase der Arbeiten an die Hand zu nehmen. Anstatt nochmals Einzelfragen aufzurollen, braucht es nun eine fundierte Auseinandersetzung mit der Frage des Eigenversorgungsgrads mit Strom und möglichen Marktmodellen, welche diesen gewährleisten können.
Auch wenn uns möglicherweise nicht ganz alles gefällt, was im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 enthalten ist: Das Vorliegen eines klaren Rechtsrahmens für unsere Branche, die darin aufgenommenen Branchenanliegen und die fehlende Alternative sind Gründe genug, das Paket am 21. Mai 2017 zu unterstützen.
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