Grenzstelle zwischen Verteilnetz und Installation
Wo genau befindet sie sich?
Oft ist unklar, wo die Grenzstelle zwischen dem Niederspannungs-Verteilnetz und den elektrischen Installationen nach der Niederspannungs-Installationsverordnung ist. Im Art. 2 Abs. 2 der NIV (NIV; SR 734,27) steht: «Grenzstelle zwischen der Anschlussleitung des Niederspannungs-Verteilnetzes und der elektrischen Installationen sind die Eingangsklemmen am Anschlussüberstromunterbrecher». Doch vielfach sind keine klaren Anschlussüberstromunterbrecher vorhanden, oder sie können nicht eindeutig zugeordnet werden.
Die NIV regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Kontrolle dieser Installationen. Die Grenzstelle ist massgebend dafür, wer Arbeiten ausführen darf (instruierte Person nach Starkstromverordnung oder Bewilligungsträger nach NIV) und wer Kontrollen durchführt. Die technische Kommission des Inspektorats (TKI) hat sich mit dem Thema der Grenzstelle im Detail befasst und folgende Entscheide gefällt:
- Die Grenzstelle zwischen der Anschlussleitung des Niederspannungs-Verteilnetzes und der elektrischen Installation muss pro Objekt definiert und dokumentiert werden.
- Die Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt und dokumentiert werden.
- In allen Fällen, wo die Grenzstelle nicht eindeutig gegeben ist, muss diese beschriftet werden.
Zur Erläuterung sind hier ein paar Beispiele von Grenzstellen dargestellt:
Beispiel «Normalfall»
Die Eingangsklemmen am Anschlussüberstromunterbrecher bilden die Grenzstelle. Gemäss der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN: SN 411000:2015) Pkt. 4.3.2.5 sind die Anschlussüberstromunterbrecher so anzuordnen, dass sie jederzeit zugänglich sind und ohne Hilfsmittel leicht erreicht und bedient werden können.
Beispiel private Trafostation
Wenn kein eindeutiger Anschlussüberstromunterbrecher vorhanden ist, muss die Grenzstelle von Fall zu Fall betrachtet und definiert werden, z.B. 2 Einspeisungen.
Beispiel PV-Anlage mit privater Trafostation
Die Eingangsklemmen der NH-Sicherungstrennleisten (Trafo 1) bilden die Grenzstelle zwischen der Anschlussleitung und der Niederspannungs-Installation nach NIV.
Kontakt
Hauptsitz
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 12 12
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch
Niederlassung
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Route de la Pâla 100, 1630 Bulle
Tel. 058 595 19 19
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch
Kommentare