Verband ESTI , Installationstechnik , Regulierung

Grenzstelle zwischen Verteilnetz und Installation

Wo genau befindet sie sich?

07.05.2019

Oft ist unklar, wo die Grenzstelle zwischen dem Nieder­span­nungs-Verteil­netz und den elektrischen Installa­tionen nach der Nieder­span­nungs-Instal­lations­verordnung ist. Im Art. 2 Abs. 2 der NIV (NIV; SR 734,27) steht: «Grenzstelle zwischen der Anschluss­leitung des Nieder­spannungs-Verteilnetzes und der elektrischen Installa­tionen sind die Eingangsklemmen am Anschluss­über­strom­unterbrecher». Doch vielfach sind keine klaren Anschluss­über­strom­unter­brecher vorhanden, oder sie können nicht eindeutig zugeordnet werden.

Die NIV regelt die Voraus­setzun­gen für das Arbeiten an elektrischen Niederspan­nungs­instal­la­tionen und die Kontrolle dieser Installationen. Die Grenzstelle ist massgebend dafür, wer Arbeiten ausführen darf (instruierte Person nach Stark­strom­verordnung oder Bewilligungs­träger nach NIV) und wer Kontrollen durchführt. Die technische Kommission des Inspektorats (TKI) hat sich mit dem Thema der Grenzstelle im Detail befasst und folgende Entscheide gefällt:

  • Die Grenzstelle zwischen der Anschluss­leitung des Nieder­span­nungs-Verteil­netzes und der elektrischen Installation muss pro Objekt definiert und dokumentiert werden.
  • Die Verantwort­lichkeiten müssen klar geregelt und doku­mentiert werden.
  • In allen Fällen, wo die Grenzstelle nicht eindeutig gegeben ist, muss diese beschriftet werden.

 

Zur Erläuterung sind hier ein paar Beispiele von Grenzstellen dargestellt:

Beispiel «Normalfall»

Die Eingangsklemmen am Anschlussüberstromunterbrecher bilden die Grenzstelle. Gemäss der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN: SN 411000:2015) Pkt. 4.3.2.5 sind die Anschlussüberstromunterbrecher so anzuordnen, dass sie jederzeit zugänglich sind und ohne Hilfsmittel leicht erreicht und bedient werden können.

Beispiel private Trafostation

Wenn kein eindeutiger Anschluss­über­strom­unter­brecher vorhanden ist, muss die Grenzstelle von Fall zu Fall betrachtet und definiert werden, z.B. 2 Einspeisungen.

Beispiel PV-Anlage mit privater Trafostation

Die Eingangs­klemmen der NH-Sicherungs­trennleisten (Trafo 1) bilden die Grenzstelle zwischen der Anschluss­leitung und der Nieder­spannungs-Installation nach NIV.

Autor
Roland Hürlimann

ist technischer Experte Inspektionen beim ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf
Autor
Daniel Otti

ist Geschäftsführer ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf

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