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Ersatz von MS-Schaltanlagen der Typen Weva

Information über mögliche Ölverluste

08.08.2018

Anlagenbetreiber tragen die Gesamt­verant­wortung für den sicheren Betrieb ihrer elektrischen Anlagen. Dem ESTI sind Fälle von Mittel­spannungs-Anlagen der Typen Weva Compact älterer Bauart, mit undichten Gummi-Abschluss­manschet­ten an den Schaltpolen und gleichzeitig fehlender Reparatur­möglichkeit, gemeldet worden. Die jederzeitige allpolige Abtrennung der Sammelschiene und Erdung des Abgangs einer betroffenen Anlage im Betrieb ist dadurch nicht mehr sicher möglich. Die Einhaltung der 5 Sicherheits­regeln kann in einem solchen Fall nicht mehr gewährleistet werden. Anlagen­betreiber solcher Anlagen sind zu einem raschen Handeln aufgefordert.

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI informiert über Ölverluste an MS-Schaltanlagen der Typen Weva Compact, mit Herstellungsjahr bis 2009, welche durch Anlagenbetreiber und zuständige externe Unternehmungen/Arbeitsverantwortliche dem ESTI gemeldet worden sind.

Die Firma Cellpack Power Systems AG erbringt für die genannten Anlagen die Serviceleistungen und hat gegenüber dem ESTI angegeben, dass für die Anlagen Weva-C (Weva Compact), Weva-M (Weva Modul), Weva Satellit, Weva 83, mit Gummi-Abschluss­manschetten des Schaltpol-Körpers, welche Risse aufweisen können und dadurch Ölverluste verursachen, und welche bis zum Baujahr 2009 (EN 60298) respektive Baujahr 2011 (EN 62271-200) an den Anlagen eingesetzt wurden, keine Ersatzteile mehr vorhanden sind. Somit sind auch keine zeitnahen Retrofit-Lösungen mehr möglich. Nicht betroffen sind Weva-Anlagen mit Baujahr nach 2011.

Inspektion der Anlagen

Betroffenen Anlagenbetreibern wird geraten, eine Inspektion dieser Anlagen zu veranlassen. Mutmasslich wird daraus resultieren, dass die Anlagen zu ersetzen sind. Risse an den Gummi-Abschluss­manschetten der Rohrkörper der Schaltrohre sind nur schwierig zu erkennen. Ein tatsächlicher Ölverlust kann festgestellt werden, jedoch kann nicht festgestellt werden, wieviel der Füllmenge ausgetreten ist. Weitere Informationen dazu befinden sich auch auf der Webseite der zuständigen Firma Cellpack Power Systems AG.

Im Falle einer entsprechenden Leckage darf gemäss Vorgaben von Cellpack Power Systems AG nur noch die Schalteinrichtung unten (Lastrennschalter, Leistungsschalter oder Transformatorenschalter) geschaltet werden. Der Vorwahlschalter «Sammelschiene/Erde» darf jedoch nicht mehr geschaltet werden. Und die Anlage kann aufgrund fehlender Ersatzteile (z. B. Retrofit-Lösungen) mutmasslich nicht mehr repariert werden.

Leistungsschilder betroffener Anlagen

Betroffen sind MS-Anlagen mit undichten Gummi-Abschluss­manschetten der ehemaligen Hersteller Wickmann Energietechnik GmbH, Siegfried Peyer AG sowie Huser + Peyer AG und des aktuellen Herstellers Cellpack Power Systems AG.

Fazit

Starkstromanlagen müssen sich nach den 5 Sicherheits­regeln gemäss Artikel 72 Abs. 1 der Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung; SR 734.2) komplett freischalten lassen, sowie geerdet und kurz­geschlossen werden können. Die allpolige Abtrennung der Sammelschiene und Erdung des Abgangs einer betroffenen Anlage ist jedoch nicht mehr möglich, weshalb die 5 Sicherheits­regeln nicht mehr eingehalten werden können. Ein sicheres Schalten nach ESTI-Weisung Nr. 100 ist somit nicht dauernd gewährleistet. Der Ersatz solcher Anlagen ist durch die Anlagenbetreiber deshalb umgehend an die Hand zu nehmen und die Inspektion potentiell betroffener Anlagen soll umgehend durchgeführt respektive beauftragt werden.

Das ESTI wird im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichts- und Kontrollorgan im Bereich der Starkstrom­anlagen solche Anlagen bean­standen und betroffene Anlagen­betreiber zu einem raschen Handeln auffordern.

 

Autor
Peter Fluri

ist Leiter Marktüberwachung/
Sicherheitszeichen.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf
Autor
Daniel Otti

ist Geschäftsführer ESTI.

  • ESTI
    8320 Fehraltorf

Kontakt

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