Ersatz von MS-Schaltanlagen der Typen Weva
Information über mögliche Ölverluste
Anlagenbetreiber tragen die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb ihrer elektrischen Anlagen. Dem ESTI sind Fälle von Mittelspannungs-Anlagen der Typen Weva Compact älterer Bauart, mit undichten Gummi-Abschlussmanschetten an den Schaltpolen und gleichzeitig fehlender Reparaturmöglichkeit, gemeldet worden. Die jederzeitige allpolige Abtrennung der Sammelschiene und Erdung des Abgangs einer betroffenen Anlage im Betrieb ist dadurch nicht mehr sicher möglich. Die Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln kann in einem solchen Fall nicht mehr gewährleistet werden. Anlagenbetreiber solcher Anlagen sind zu einem raschen Handeln aufgefordert.
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI informiert über Ölverluste an MS-Schaltanlagen der Typen Weva Compact, mit Herstellungsjahr bis 2009, welche durch Anlagenbetreiber und zuständige externe Unternehmungen/Arbeitsverantwortliche dem ESTI gemeldet worden sind.
Die Firma Cellpack Power Systems AG erbringt für die genannten Anlagen die Serviceleistungen und hat gegenüber dem ESTI angegeben, dass für die Anlagen Weva-C (Weva Compact), Weva-M (Weva Modul), Weva Satellit, Weva 83, mit Gummi-Abschlussmanschetten des Schaltpol-Körpers, welche Risse aufweisen können und dadurch Ölverluste verursachen, und welche bis zum Baujahr 2009 (EN 60298) respektive Baujahr 2011 (EN 62271-200) an den Anlagen eingesetzt wurden, keine Ersatzteile mehr vorhanden sind. Somit sind auch keine zeitnahen Retrofit-Lösungen mehr möglich. Nicht betroffen sind Weva-Anlagen mit Baujahr nach 2011.
Inspektion der Anlagen
Betroffenen Anlagenbetreibern wird geraten, eine Inspektion dieser Anlagen zu veranlassen. Mutmasslich wird daraus resultieren, dass die Anlagen zu ersetzen sind. Risse an den Gummi-Abschlussmanschetten der Rohrkörper der Schaltrohre sind nur schwierig zu erkennen. Ein tatsächlicher Ölverlust kann festgestellt werden, jedoch kann nicht festgestellt werden, wieviel der Füllmenge ausgetreten ist. Weitere Informationen dazu befinden sich auch auf der Webseite der zuständigen Firma Cellpack Power Systems AG.
Im Falle einer entsprechenden Leckage darf gemäss Vorgaben von Cellpack Power Systems AG nur noch die Schalteinrichtung unten (Lastrennschalter, Leistungsschalter oder Transformatorenschalter) geschaltet werden. Der Vorwahlschalter «Sammelschiene/Erde» darf jedoch nicht mehr geschaltet werden. Und die Anlage kann aufgrund fehlender Ersatzteile (z. B. Retrofit-Lösungen) mutmasslich nicht mehr repariert werden.
Leistungsschilder betroffener Anlagen
Betroffen sind MS-Anlagen mit undichten Gummi-Abschlussmanschetten der ehemaligen Hersteller Wickmann Energietechnik GmbH, Siegfried Peyer AG sowie Huser + Peyer AG und des aktuellen Herstellers Cellpack Power Systems AG.
Fazit
Starkstromanlagen müssen sich nach den 5 Sicherheitsregeln gemäss Artikel 72 Abs. 1 der Verordnung über elektrische Starkstromanlagen (Starkstromverordnung; SR 734.2) komplett freischalten lassen, sowie geerdet und kurzgeschlossen werden können. Die allpolige Abtrennung der Sammelschiene und Erdung des Abgangs einer betroffenen Anlage ist jedoch nicht mehr möglich, weshalb die 5 Sicherheitsregeln nicht mehr eingehalten werden können. Ein sicheres Schalten nach ESTI-Weisung Nr. 100 ist somit nicht dauernd gewährleistet. Der Ersatz solcher Anlagen ist durch die Anlagenbetreiber deshalb umgehend an die Hand zu nehmen und die Inspektion potentiell betroffener Anlagen soll umgehend durchgeführt respektive beauftragt werden.
Das ESTI wird im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichts- und Kontrollorgan im Bereich der Starkstromanlagen solche Anlagen beanstanden und betroffene Anlagenbetreiber zu einem raschen Handeln auffordern.
Kontakt
Hauptsitz
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 12 12
info@esti.admin.ch
www.esti.admin.ch
Niederlassung
Eidgenössisches
Starkstrominspektorat ESTI
Route de Montena 75, 1728 Rossens
Tel. 021 311 52 17
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