Energieeffizienz-Ausschreibung 2024 gestartet
Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen
Seit dem 6. November 2023 können im Rahmen der 15. Ausgabe der Wettbewerblichen Ausschreibungen Programm- und Projektgesuche eingereicht werden. Insgesamt 70 Mio. CHF Fördermittel stehen für unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen zur Verfügung. Die Ausschreibung 2024 bietet die Gelegenheit, auch für Projekte mit höheren Investitionskosten Fördermittel zu beantragen.
Seit dem 6. November 2023 können Anträge für Projekte und Programme eingereicht werden. Gesuche für Projekte mit einem Förderbeitrag bis maximal 2 Mio. CHF können zwischen 6. November 2023 und 3. November 2024 zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Anträge für Projekte mit Förderbeiträgen zwischen 2 und 6 Mio. CHF müssen bis am 12. April 2024 online übermittelt werden. Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 29. April 2024.
Im Ausschreibungsjahr 2024 stehen insgesamt maximal 70 Mio. CHF für Projekte und Programme zur Verfügung, davon höchstens 20 Mio. CHF für die Projekte mit Förderbeiträgen von mehr als 2 Mio. CHF. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.
Zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Projekte
Wie 2023 können im Rahmen der Ausschreibung 2024 Anträge für Projekte mit mehr als 2 Mio. CHF an Fördermitteln eingereicht werden. Dafür stehen insgesamt 20 Mio. CHF zur Verfügung. Teurere Stromsparprojekte werden dadurch wirtschaftlicher und können realisiert werden. Bei diesen teureren Projekten kann es sich um eine grosse Stromsparmassnahme in einem Unternehmen handeln (z.B. Energieoptimierung einer grossen Produktionsanlage) oder um mehrere gleichartige kleinere Stromsparmassnahmen, die zu einem Projekt gebündelt werden (z.B. Energieoptimierung der Beleuchtungsanlagen an 10 verschiedenen Standorten eines Unternehmens). Die entsprechenden Gesuche müssen bis am 12. April 2024 eingereicht werden und nehmen an einem gemeinsamen wettbewerblichen Auswahlverfahren teil. Die Antragstellenden werden voraussichtlich Mitte Juli 2024 über den Förderentscheid informiert.
Für Projekte mit Förderbeiträgen bis maximal zwei Millionen Franken können die Gesuche weiterhin zu einem beliebigen Eingabetermin komplett webbasiert und papierlos übermittelt werden. Im Idealfall erhalten die Antragstellenden den Förderentscheid bereits vier Wochen nach der Eingabe. Die Eingabefrist endet am 3. November 2024.
Wiederholung der Suche nach einem nationalen Beleuchtungsprogramm
Ebenfalls wiederholt wird im Rahmen der Ausschreibung 2024 die Ausschreibung eines nationales Beleuchtungsprogrammes. Das erste nationale Beleuchtungsprogramm «Lightbank» wurde im Herbst 2022 gestartet und hat bereits viele Beleuchtungsmassnahmen unterstützt. Das Nachfolgeprogramm soll einen nahtlosen Übergang gewährleisten. Für das neue Beleuchtungsprogramm können wiederum zwischen 6 und 10 Mio. CHF an Fördermitteln betragt werden. Das nationale Beleuchtungsprogramm soll die Fördermittelempfänger bei der sorgfältigen Planung und Inbetriebnahme einer hocheffizienten Sensorik für die neuen Beleuchtungsanlagen unterstützen.
Das Förderinstrument im Überblick
Mit den Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Dabei kommen zwei verschiedene Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem «Dritten», dem sogenannten Programmträger (z.B. Branchenverband, Ingenieurbüro oder EVU), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Für die Abwicklung ist die Firma Cimark SA in Sitten im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.
Kommentare