Kurznachricht Infrastruktur

ElCom legt Werte von Anlagen fest

Ehemalige Übertragungsnetzeigentümer erhalten höhere Entschädigung

Die Eidgenössische Elektrizitäts­kommission ElCom hat mehrere Verfü­gungen erlassen, deren Umsetzung eine Erhöhung des Anlage­vermö­gens von Swissgrid zur Folge hat. Basierend darauf wird Swissgrid die Entschä­digung für einige ehemalige Über­tragungs­netz­eigentümerin­nen erhöhen.

Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ist gemäss Strom­versorgungs­gesetz Eigentümerin des Schweizer Höchst­spannungs­netzes. Um dies zu realisieren, wurden seit Anfang 2013 die Anlagen des Höchst­spannungs­netzes von den damaligen Eigentümerinnen an Swissgrid übertragen. Konkret handelt es sich dabei um mehr als 17’000 Anlagen im Wert von über 2300 Mio. CHF. Dies stellt die bisher grösste und komplexeste vom Gesetz vorgegebene Transaktion in der Schweiz dar.

Der Wert der einzelnen Anlagen konnte zum Zeitpunkt der jeweiligen Sacheinlage nicht abschlies­send ermittelt werden, da zu den jeweiligen Transaktions­zeitpunkten bewertungsrelevante Verfahren zwischen den Eigentü­merinnen und der ElCom hängig waren. Zur Bestimmung des Werts der Anlagen erfolgte deshalb zuerst eine proviso­rische Bewertung, gefolgt von der ersten Bewertung per Übertragungsstichtag. Mit den nun von der ElCom verfügten regulato­rischen Werten per jeweiligem Transaktions­zeitpunkt erfolgt die voraus­sichtlich abschliessende Entschädigung der auf Swissgrid überführten Übertragungs­netzanlagen. Im Rahmen der zweiten Bewertungsanpassung wird eine allfällig noch bestehende Differenz zwischen dem bereits entschädigten Wert per Übertragungs­stichtag und dem nun verfügten regulatorischen Wert per Transaktionszeitpunkt ausgeglichen.

Mit dem Erlass dieser bewertungs­relevanten Verfü­gungen der ElCom und den in den nächsten Wochen erwarteten weiteren Verfügungen, wird die Voraussetzung der Gleichbehandlung aller Parteien für die Durchführung der Bewertungsanpassung erfüllt.

Die Bewertungs­anpassung erhöht den Wert des Anlagen­vermögens von Swissgrid um einen Betrag von voraus­sichtlich zwischen CHF 100 und 150 Mio. Das führt aufgrund des regulato­rischen Geschäfts­modells indirekt auch zu einem höheren Gewinn. Des Weiteren erhöht sich das Aktienkapital von Swissgrid und die Beteiligungs­quoten der Aktionäre verändern sich geringfügig. Die dazu notwendige Statuten­änderung von Swissgrid bedarf der Genehmigung durch den Bundesrat. Sie ist für Ende 2021 vorgesehen.

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