Der Nebel lichtet sich langsam, aber sicher
Ein Jahr Energiestrategie 2050
Die Energiebranche hat ein intensives Jahr hinter sich. Am 1. Januar 2018 begann die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Das neue Energiegesetz sowie zahlreiche Verordnungen traten in Kraft, begleitet von unzähligen neuen Bestimmungen. Nach einem Jahr ist nun Zeit für eine erste Bilanz.
Die Energiestrategie 2050 (ES2050) hat es in sich. Das neue Gesetz und die entsprechenden Verordnungen, welche per 1. Januar 2018 in Kraft traten, haben seitenweise neue Bestimmungen zur Folge. Für die Energiebranche bedeutet das einen erheblichen Umsetzungs- und Anpassungsbedarf.
Der VSE unterstützte seine Mitglieder und die Branche ganz generell bei der Umsetzung der ES2050. So organisierte er entsprechende Fachtagungen, erteilte unzählige Fachauskünfte und lancierte ein Online-Nachschlagewerk zur ES2050, das konstant aktualisiert wird. Die vielen Anfragen an den Verband zeigen die Komplexität der ES2050 und wie sehr sie die Branche beschäftigt und verunsichert. Die überarbeiteten Branchenempfehlungen brachten daher hinsichtlich Umsetzung und Handhabung in vielen Bereichen Klärung. Nach wie vor sind aber noch einige Fragen zur Umsetzung offen. Dies beruht nicht nur auf der Komplexität, sondern auch auf dem schieren Umfang der neuen Bestimmungen.
Diverse Fragen wurden aber bereits geklärt. Für den Smart-Meter-Rollout beispielsweise hat der VSE als wichtigen Zwischenschritt die Richtlinien zur Datensicherheitsprüfung erarbeitet. Deren Prüfung durch das Eidgenössische Institut für Metrologie ist aktuell noch im Gange. Die ElCom hat dazu im Oktober eine Übergangslösung publiziert.
2018 als Übergangsjahr
2018 ist somit auch als eine Art Vorbereitungs- oder Übergangsjahr zu betrachten, gelten doch für einige Bestimmungen noch Übergangsfristen. Die effektive Entwicklung der ES2050 und der Stand ihrer Zielerreichung (vor allem hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien) werden erst in den kommenden Jahren ersichtlich. Auch mit neuen Instrumenten, wie der Direktvermarktung oder der Möglichkeit von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch müssen erst noch Erfahrungen bei der Umsetzung gesammelt werden, bevor sich deren Einfluss auf die Energielandschaft zeigen wird.
Nur ein halbes Jahr nach Inkrafttreten wurden die Energieförderungsverordnung (EnFV), die Energieverordnung (EnV) und die Verordnung des Uvek über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) teilrevidiert. Ebenso wurden im Juni respektive Oktober die Vernehmlassungen zu den Verordnungen «Strategie Stromnetze» und zur Revision StromVG eröffnet, womit auch Teile der ES2050 revidiert werden.
So erlaubt die ES2050, Elektrizität aus Grosswasserkraft direkt in die Grundversorgung zu Gestehungskosten weiterzugeben. Die Strategie Stromnetze weitet dies auf Elektrizität aus allen erneuerbaren Energien aus und als Folge der vollständigen Marktöffnung im Rahmen der Revision StromVG wird die Abnahme- und Vergütungspflicht in der heutigen Form nochmals zu diskutieren sein. Auch betreffend Smart Meter würden mit der Teilliberalisierung des Messwesens in der Revision StromVG Bestimmungen der ES2050 aufgehoben. Die Kosten für Smart Meter von grossen Endverbrauchern und Produzenten wären dann nicht mehr Teil des Netzes, sondern würden im Marktbereich stehen.
Die Regulierungswelle flacht nicht ab
Die Regulierungswelle wird also nicht kleiner, genauso wenig wie ihre Geschwindigkeit und Komplexität. Das verlangt von den Energieversorgungsunternehmen immer mehr Know-how, und zwar in neuen Bereichen: Datenschutz und -sicherheit werden künftig zu den wichtigeren Themen gehören, mit denen sich die Branche auseinandersetzen muss.
Die Herausforderungen sind auch in Zukunft beträchtlich. Der Umbau der Schweizer Stromversorgung ist mit der ES2050 erst angestossen und noch lange nicht abgeschlossen, wie die zahlreichen weiteren Vernehmlassungen zeigen. Wichtig ist, dass dabei die Subsidiarität nicht vernachlässigt wird.
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