Kurznachricht Konventionelle Kraftwerke

Basler Forschungsreaktor vor der Stilllegung

2013 wurde entschieden, den Reaktor AGN-211-P stillzulegen

Die Universität Basel hat beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ihr Gesuch zur Stilllegung des ehemaligen Forschungsreaktors am Departement Physik eingereicht. Es beschreibt das geplante Vorgehen zur sicheren Demontage und Entsorgung der Anlage. Nach Prüfung durch die Behörden soll bis Ende 2018 die Stilllegungsverfügung erteilt werden.

Die Universität Basel hatte 2013 entschieden, den Reaktor AGN-211-P stillzulegen, der seit Ende der 1950er-Jahre am Departe­ment Physik primär für Ausbildungs­zwecke diente. Der Reaktor wurde bereits 2015 ausser Betrieb genommen und die Brenn­elemente zurück in die USA überführt.

Die nun eingereichten Unterlagen halten fest, wie die Stilllegung durchgeführt werden soll. So beschreibt das Stilllegungsprojekt die einzelnen Schritte von Demontage und Abbruch, die vorgesehenen Schutz­massnahmen sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Dabei werden alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Vernachlässigbares Gefährdungspotenzial

Die Unterlagen des Stilllegungsprojekts beruhen auf sorgfältigen Analysen. Diese haben ergeben, dass die Anlage kontaminationsfrei ist und radioaktive Stoffe ausschliesslich in gebundener Form vorkommen. Die Analysen und Berechnungen – auch für Störfälle wie etwa einen Flugzeugabsturz – kommen zum Schluss, dass das Gefährdungspotenzial bei der Stilllegung vernachlässigbar klein ist.

Ein Umweltverträglichkeitsbericht, der Teil des Stilllegungsgesuchs ist, beurteilt die nichtnuklearen Auswirkungen der Rückbauarbeiten. Er weist nach, dass dadurch keine bzw. nur vernachlässigbare Auswirkungen auf die Umwelt entstehen.

Die Universität Basel wird die Stilllegung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchführen. Der Rückbau beginnt mit der Demontage und Zerlegung von aktivierten Teilen des Reaktors und endet mit dem messtechnischen Nachweis, dass die Baustrukturen aus dem Kernenergiegesetz entlassen werden können. Anschliessend lässt sich der Reaktorraum für andere Zwecke nutzen.

Massnahmen zum radiologischen Schutz

Für den Schutz von Mensch und Umwelt sorgen verschiedene Vorkehrungen, die sicher­stellen, dass während der Stilllegung keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Trennung in verschiedene Strahlen­schutz­bereiche, Rückhalte­einrichtungen und Konta­minations­kontrollen. Die Abluft wird überwacht.

Bei der Stilllegung der Anlage AGN-211-P fallen ausschliesslich schwach­radioaktive und inaktive Abfälle an. Ziel ist es, die Abfallmengen weitest­gehend zu reduzieren. Die Abfälle werden soweit möglich freigemes­sen oder für die Abkling- bzw. geologische Tiefen­lagerung vorbereitet. Insgesamt rechnen die Projekt­verantwort­lichen mit ca. zehn Fässern (zu je 200 Liter) Material.

Die Universität Basel geht davon aus, dass das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende 2018 die Stilllegungsverfügung erteilt. Bis dahin können im Rahmen der bestehenden Bewilligung vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. Die Rückbau­arbeiten sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein, und auch die Entlassung der Anlage aus der Kernenergie­gesetzgebung soll bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau inklusive der bereits erfolgten Rückführung der Brenn­elemente belaufen sich auf rund 10 Mio. Franken. Diese werden auf Basis des Staats­vertrags der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität aus­schliesslich durch den Kanton Basel-Stadt finanziert.

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