Meinung Energiemarkt , Regulierung , VSE

Aus der Schweiz. Für die Schweiz.

Die politische Feder 9/2018

28.08.2018

In der Schweizer Politik hat sich ein neuer Dämon eingenistet. China erregt mit seinen Firmenübernahmen in der Schweiz die Gemüter so sehr, dass das Parlament pauschal Schutzmassnahmen vor ausländischen Investitionen prüft.

Besonders im Fokus der Politik stehen die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft – Wasserkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze. Sicher, bei Fragen der nationalen Sicherheit gilt es, genau hinzuschauen. Aber droht unserer Versorgungsinfrastruktur tatsächlich Gefahr aus dem Reich der Mitte oder anderen investitionsfreudigen Ländern?

Verkaufsauflagen jeglicher Art greifen in die Eigentumsrechte ein. Derartige Eingriffe sind nur zu rechtfertigen, wenn sie grösseren Schaden abwenden, als sie selbst verursachen. Die ins Feld geführte unabhängige Versorgungs­sicherheit vermag als Rechtfertigung nicht zu überzeugen. Erstens haben Investoren unabhängig von ihrer Nationalität immer ein wirtschaftliches Interesse am Betrieb der Anlagen. Zweitens würde die Kapitalbeschaffung er­schwert. Investitionen würden also gar noch unattraktiver, als sie es gegenwärtig ohnehin schon sind – und die Versorgungssicherheit geschwächt statt gestärkt.

Im Unterschied zu Industrie oder Dienstleistungen sind Infrastrukturen naturgemäss standortgebunden. Es droht also kein Abtransport ins Ausland. Und nicht nur das: Am Standort Schweiz müssen sich auch ausländische Investoren dem Schweizer Recht beugen. Die bisherigen ausländischen Beteiligungen im Schweizer Energiesektor haben deshalb auch keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit – ebenso wenig wie die Beteiligungen von Schweizer Unternehmen an solchen Anlagen im Ausland. Im Fall der Wasserkraft kommt hinzu, dass die Kraftwerke langfristig dem Willen der öffentlichen Hand nicht entgleiten können, da diese nach Ablauf der Konzession an die Gemeinwesen heimfallen.

Es gilt also «Aus der Schweiz. Für die Schweiz.». Ob mit helvetischen oder anderen Eigentümern: alle Schweizer Energieanlagen leisten gleichermassen ihren Beitrag an die Schweizer Energieversorgung. Um die Investoren bei Laune zu halten, braucht es keine Eigentumsvorschriften, sondern Aussicht auf ausreichende Rentabilität.

Autor
Dominique Martin

ist Bereichsleiter Public Affairs des VSE.

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